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Smartphone-Garantie: Ihre Rechte beim Defekt

September 2026 • 7 Minuten Lesezeit • Redaktion Handixo
Smartphone-Garantie und Verbraucherrechte

Display-Fehler nach acht Monaten, Akku-Defekt nach einem Jahr: Viele Verbraucher wissen nicht, welche Rechte ihnen zustehen - und lassen sich mit Verweis auf 'abgelaufene Garantie' abspeisen. Die gute Nachricht: Das Gesetz steht fast immer auf Ihrer Seite.

Gewaehrleistung gegenueber Garantie

MerkmalGewaehrleistung (gesetzlich)Garantie (freiwillig)
Dauer24 MonateHersteller-abhaengig (oft 12-24 Monate)
Anspruch gegenHaendlerHersteller
DecktMaengel bei Uebergabeje nach Garantie-Bedingungen
Beweislasterste 12 Monate beim Haendlerbeim Kunden

Der zentrale Unterschied: Die gesetzliche Gewaehrleistung gilt IMMER - unabhaengig davon, was der Haendler sagt. Sie greift bei Maengeln, die bereits bei Lieferung vorlagen (auch wenn sie spaet auftreten).

Die Rechte im ersten Jahr

Das zweite Jahr und Sonderfaelle

Im zweiten Jahr gilt die Gewaehrleistung weiter - nun aber mit umgekehrter Beweislast: Sie muessen darlegen, dass der Defekt schon bei Lieferung vorlag. Bei typischen Frueh-Defekten (Display-Fehler, Akku-Ausfall ohne Fremdeinwirkung) gelingt das oft ueber Gutachten oder die Diagnose des Herstellers.

Achtung 'refurbished' und 'gebraucht': Hier duerfen Haendler die Gewaehrleistung auf 12 Monate verkuerzen - bei neuen Geraeten ist das unzulaessig. Mehr dazu im Refurbished-Ratgeber.

Typische Streitfaelle und deren Loesung

Haeufige Fragen

Was ist wenn die 24 Monate abgelaufen sind?

Dann greifen nur noch Herstellergarantie (falls laenger) oder Kulanz. Viele Hersteller zeigen sich bei kurz abgelaufenen Fristen kulant - schriftlich anfragen lohnt sich.

Gilt die Gewaehrleistung auch bei Online-Kauf aus dem Ausland?

Innerhalb der EU ja, mit den gleichen Regeln wie beim deutschen Haendler. Zoll und Ruecksendung regelt der Haendler; Details zur EU-Warenkaufrichtlinie stehen auf den Verbraucherzentrale-Seiten.

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